Aufhebung des Kaminfegermonopols per 1.1.2022

Was bedeutet das?

Der Grosse Rat hat entschieden, das Kaminfegermonopol im Kanton Aargau per 1. Januar 2022 abzuschaffen. Ab diesem Datum steht es dem Kunden frei, einen Kaminfeger seiner Wahl Kaminfegerliste der Aargauische Gebäudeversicherung mit der Reinigung seiner Heizanlage zu beauftragen. Neu ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass seine Anlage regelmässig gereinigt wird. Im Schadenfall muss er dies belegen können.

Die Feuerungskontrolle ist von der Aufhebung des Kaminfegermonopols nicht betroffen. Der Feuerungskontrolleur wird wie bisher von der Gemeinde gewählt und nimmt die Messung im gewohnten Turnus vor.

Was können Sie tun?

Wenn Sie die Kaminfegerarbeiten weiterhin von uns durchführen lassen möchten, dann müssen Sie nichts unternehmen. Sie erhalten wie bisher und im gewohnten Turnus einen Termin zur Reinigung Ihrer Heizanlage.

Bei einem Wechsel bitten wir Sie, uns frühzeitig zu informieren.

Was tun wir?

Wir bestehen auf eine faire Entlöhnung und nehmen unsere soziale Verpflichtung wahr. Deshalb erhöhen wir unseren Stundenansatz per 01.01.2022.

Unser langjähriges und motiviertes Team freut sich, weiterhin sämtliche Reinigungen in gewohnter Qualität für Sie durchzuführen.